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Umkleidezeit

Stellungnahme der NahVG zur Umkleidezeit

in Bezug auf das Urteil des BAG, Urteil vom 26.10.2016, Az: 5 AZR 168/16).
Der Schutz und die Wahrung der beruflichen Interessen von Beschäftigten in den Betrieben ist Aufgabe von Gewerkschaften und Betriebsräten. Während Betriebsräte in aller Regel für betriebliche Interessen der Beschäftigten zuständig sind, kümmern sich Gewerkschaften um tarifliche Belange seiner Mitglieder. In dieser Stellungnahme soll auf die vom BAG geregelte Thematik der Umkleidezeit eingegangen werden.

Kernaussage: Umkleidezeit ist Arbeitszeit!

Weiterlesen: Stellungnahme [513 KB]

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