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Wir bieten unseren Mitgliedern ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.

Hohes Risiko

Umfassender Schutz für unsere Mitglieder - bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten!

Durchschnittlich alle 15 Sekunden ereignet sich in Deutschlad ein Verkehrsunfall. Die häufigste Ursache: menschliches Fehlverhalten. Personen, die berufsbedingt am Straßen-, Schienen- oder Schiffsverkehr teilnehmen, sind einem hohen Risiko ausgesetzt. Hektik und Stress bestimmen unseren Verkehr. In Verbindung mit beruflicher Belastung kann dies zu kleinen Fehlern oder Unachtsamkeiten führen. Man hat es eilig, ist unkonzentriert und schon ist es passiert: ein Unfall. Zusätzlich zu der psychischen Last können hohe Geldforderungen entstehen, die der Unfallverursacher zahlen muss:

  • Bußgelder
  • Regressforderungen des Arbeitgebers, z.B. bei Beschädigung des Dienstfahrzeugs

Was dann?

Damit ein kleines Missgeschick nicht zum finanziellen Unglück führt, gibt es die NahVG mobil.

Leistungen der NahVG mobil *

-Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt / Reha Aufenthalt bis zur Erhebung des maximalen Eigenanteils pro Aufenthalt
-Gegebenenfalls Zuschuss bei Bußgeldern
-Schadenersatzbeihilfe
-Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage in Folge eines Schadenfalles

NahVG mobil Antrag zum Download [1.103 KB]

Benötigt werden zur Bearbeitung in jedem Fall grundsätzlich immer:
- vollständig ausgefüllte Schadenmeldung
- Bußgeldbescheid / Rechnung der Klinik etc.
- Zahlungsbeleg
(Bei individuellem Antrag z.B. bei "Schadenersatzbeihilfe" können abweichende Unterlagen benötigt werden, gerne geben wir hierzu weitere Informationen, bitte schreiben Sie uns an hauptgeschaeftsstelle@nahvg.de)

Weitere Informationen in unserem Flyer

Wichtig!

Wir bieten unseren Mitgliedern ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ist mit Ausnahme der Unfallversicherung in jedem Fall Voraussetzung. Nach Abzug des obligatorischen Selbstbehaltes von 50 € zahlt die NahVG mobil je nach Lage des Einzelfalles bis zu 100 % der gestellten Forderung. Näheres regelt die Unterstützungsordnung der NahVG mobil.

*Die hier beschriebenen Zusatzleistungen stellen lediglich eine Absicherung gegen die täglichen Unwegsamkeiten, im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit dar.

Stand: 06.12.2024

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