Beitragstabelle
Mitgliedschaft
Beitragstabelle der NahVG
Die Höhe des Beitrags ergibt sich, wie in § 7 Abs. 2 der Satzung beschrieben, aus der nachfolgenden Tabelle:
Der günstige Mitgliedsbeitrag für die NahVG richtet sich nach dem Tabellen-Grundlohn. Zusätzlich erheben einige Ortsgruppen auch für die dazugehörenden Betriebsgruppen einen Zusatzbeitrag (bei der jeweils zuständigen Ortsgruppe zu erfragen), dieser Beitrag fließt unmittelbar in die Gewerkschaftsarbeit vor Ort.
Mehr zu diesem Thema:
Download: Beitragsordnung der NahVG [373 KB]
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Stand: 15.01.2021