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Geplante Änderung EU-Verordnung 1073/2009

Stellungnahme der Nahverkehrsgewerkschaft

zum Vorschlag der EU-Kommission über den Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009. über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt – COM(2017)647.

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Öffnung des ÖPNV-Marktes in der EU vorgelegt. Dieser würde es ermöglichen, dass ausländische ÖPNV-Unternehmen in Deutschland Verkehrsleistungen anbieten dürften. Dafür solle eine Genehmigung nach dem Recht des Heimatlandes des Anbieters reichen. Die Nahverkehrsgewerkschaft sieht das Vorhaben sehr kritisch.

Der Linienverkehr in Deutschland zeichnet sich durch eine hohe Stabilität bei der Vergabe aus. Die kommunalen Verkehrsunternehmen erhalten ihren Auftrag oftmals durch eine direkte Vergabe durch den Aufgabenträger, welcher für einen ÖPNV zu sorgen hat. Wo das nicht gewünscht ist, wird die Leistung durch Ausschreibung vergeben. Ein System, dass sich in den vergangenen Jahren gut etabliert hat.

Es ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, dass die EU-Kommission mit der Neuregelung der EU-VO 1073/2009 die Mobilität in der Bürger zu verbessern und damit dem Klimawandel aktiv zu begegnen versucht, der Vorschlag hat aber einen Pferdefuß! Durch den Vorschlag würde es möglich, dass ein Verkehrsunternehmen aus dem EU-Ausland in Deutschland Verkehrsleistungen erbringt, nach den Vorschriften des Landes aus dem das Unternehmen kommt! Dies gilt auch dann, wenn es keinen grenzüberschreitenden Verkehr anbietet. Die Voraussetzungen für die Genehmigung in Deutschland, gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG), müssten dann von dem ausländischen Unternehmen nicht mehr eingehalten werden. Das ist aber bisher eine wichtige Voraussetzung, um sich am deutschen Verkehrsmarkt beteiligen zu dürfen. Somit könnten deutsche Vorschriften unterlaufen werden und letztendlich die Beschäftigten darunter leiden müssen.

Weitere wichtige Punkte sind die im Vorschlag unzureichenden Regelungen zum Schutz der vorhandenen Verkehrsleistungen. So wird durch den Vorschlag zum Beispiel die Zugangsberechtigung von Fernbusunternehmen zu den Zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) geschaffen. Bisher haben die Unternehmen des ÖPNV einen eindeutigen Vorrang.

Der Vorschlag der EU-Kommission liegt im Bundesverkehrsministerium bereits seit November 2017 vor. Die (derzeit geschäftsführende) Bundesregierung hat den Vorschlag zur Beratung an den Bundesrat weitergeleitet. Dort kommt man zu ähnlichen Einschätzungen. Die Nahverkehrsgewerkschaft begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Bundesrats vom 2. Februar 2018 in dieser Sache. Der Bundesrat schließt sich inhaltlich den oben genannten Kritikpunkten an und hat die Bundesregierung zum handeln aufgefordert. Nun müssen wir den weiteren politischen Beratungsweg abwarten.

Die Nahverkehrsgewerkschaft fordert:
• Die Vorschriften des jeweiligen EU-Mitgliedsstaats dürfen durch die geänderte Verordnung 1073/2009 nicht unterlaufen werden.

• Die Entscheidungshoheit über die Vergabe von Verkehrsleistungen muss bei den (kommunalen) Aufgabenträgern bleiben.

• Die Entscheidungshoheit über die Zugangsberechtigung zu den ZOB muss in den Händen der Kommunen bleiben, die auch heute schon dafür zuständig sind.

• Eine einseitige Bevorzugung von bestimmten Unternehmen oder von Fernbussen auf dem Rücken der bestehenden Verkehre, lehnt die Nahverkehrsgewerkschaft kategorisch ab.

• Die Nahverkehrsgewerkschaft fordert die neue Bundesregierung auf, den Beschluss des Bundesrates vom 2. Februar 2018 umzusetzen und die entsprechende Initiative bei der EU-Kommission aufzunehmen.

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