Sie sind hier: HOME » NEWS-ARCHIV » ÜBERSICHT » 2014

Betriebsrente der ESWE Verkehr Fahrbetrieb GmbH

Fragen & Antworten

Betriebsrente der ESWE Verkehr Fahrbetrieb GmbH

Im Zuge der Überleitung der Beschäftigten der ESWE Verkehr Fahrbetrieb GmbH zum 1. Januar 2015 in den Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Hessen (TV-N Hessen) wird eine zusätzliche betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung, die durch eine Zusatzversorgungskasse geleistet wird, eingeführt. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Betriebsrente“ dargestellt.

Was ist die Betriebsrente?

Die Betriebsrente ist eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Sie ist eine zweite Säule zur Ergänzung der gesetzlichen Rente. Die Betriebsrente wird neben der gesetzlichen Rente geleistet. Eine Anrechnung auf die gesetzliche Rente bzw. eine Verringerung der gesetzlichen Rente aufgrund der Leistung der Betriebsrente findet nicht statt.

Wer wird versichert?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der ESWE Verkehr Fahrbetrieb GmbH, die am 1. Januar 2015 in den TV-N Hessen übergeleitet werden, sind unter den Voraussetzungen des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Altersvorsorge-TV- Kommunal; ATV-K) zu versichern.

Dabei muss die / der jeweilige Beschäftigte das 17. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit für die Betriebsrente mit einer Dauer von 60 Monaten (Vollendung des gesetzlich festgelegten Alters bis zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersgrenze) erfüllen können.

Nicht versichert sind Beschäftigte, die nicht unter den Geltungsbereich des TV-N Hessen fallen, wie beispielsweise leitende Angestellte oder Auszubildende.

Ab wann wird versichert?

Die für den Anwartschaftserwerb und die Leistungen des ATV-K relevante Beschäftigungszeit und die Versicherung in der Zusatzversorgungskasse beginnen ab dem 1. Januar 2015. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der ESWE Verkehr Fahrbetrieb GmbH haben ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer Betriebsrente nach Maßgabe des ATV-K.

Beteiligung der Arbeitnehmer/-innen

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der ESWE Verkehr Fahrbetrieb GmbH beteiligen sich an den Aufwendungen des Arbeitgebers für ihre Pflichtversicherung durch einen Eigenbeitrag in Höhe von 2 Prozent des jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgelts durch entsprechende Verminderung ihres Entgelts. Dabei ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt in der Regel der steuerpflichtige Arbeitslohn (Bruttoarbeitslohn). Die Beiträge zur Betriebsrente werden vom Arbeitslohn abgezogen.

Höhe der Betriebsrente

Die monatliche Betriebsrente errechnet sich nach einem Punktemodell. Dieses Punktemodell bildet die Lebensarbeitsleistung der / des jeweiligen Beschäftigten ab. Dabei erfolgt eine Gutschrift von Rentenbausteinen (Versorgungspunkten) in Abhängigkeit von Alter und Bruttoeinkommen auf einem Versorgungskonto. Weitere Versorgungspunkte können sich aus sozialen Komponenten (wie zum Beispiel bei Elternzeit) und Bonuspunkten ergeben.

Die betragsmäßige Höhe der Betriebsrente errechnet sich dann aus der Summe aller bis zum Eintritt des Versicherungsfalls erworbenen Versorgungspunkte multipliziert mit einem versicherungsmathematisch begründeten Messbetrag.

Zudem wird die Betriebsrente jedes Jahr zum 1. Juli um 1 Prozent dynamisiert.

Mehr zum Thema:

Download: Mitglieder-Info "Fragen & Antworten zur Betriebsrente" [211 KB] [PDF]

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen