Zu kurz gegriffen
Die Forderung kommunaler Spitzenverbände und des VDV nach Änderung des Personenbeförderungsgesetzes greifen zu kurz. Die Beschäftigten bleiben auf der Strecke.
Wir begrüßen ausdrücklich das Engagement der kommunalen Spitzenverbände zur Anpassung der Rahmenbedingungen im ÖPNV Deutschlands sowie den Vorschlag des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Sozialstandards vorzugeben.
Die NahVG fordert darüber hinaus:
- zum Schutz der Beschäftigten muss der Grundsatz gelten, dass ein Betreiberwechsel einem Betriebsübergang (Mindeststandard nach § 613a BGB) gleichzusetzen ist
- eine Übernahmeverpflichtung der bisherigen Beschäftigten
- die bisher geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen müssen weiter Anwendung finden (Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Beschäftigten
- wo es keine Tarifverträge gibt, müssen Mindeststandards der Tariftreuegesetze eingehalten werden
- Nahverkehrspläne und Vorab-Bekanntmachungen der Aufgabenträger müssen Grundlage der Genehmigung durch die zuständigen Behörden werden.
Das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen darf nicht auf dem Altar des Gewinnstrebens der Unternehmen geopfert werden.
Grundsatz muss sein: Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.
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