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Überleitungstarifvertrag vereinbart

Grosser Erfolg

Überleitungstarif vereinbart

Am 21. August 2014 konnten sich die NahVG mit ihrem Verhandlungspartner dbb und der Kommunale Arbeitgeberverband Hessen (KAV Hessen) auf einen Überleitungstarifvertrag für die Beschäftigten der ESWE Verkehr Fahrbetrieb GmbH (ehemals WiBus) in den Tarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Hessen einigen.
Alle Beschäftigten der ESWE Verkehr Fahrbetrieb GmbH werden zum 1. Januar 2015 in den TV-N Hessen übergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt werden alle bisherigen Tarifbestimmungen abgelöst.

Dieser Einigung waren seit Januar 2014 schwierige und langwierige Tarifverhandlungen vorausgegangen, die mehrere Male unterbrochen wurden. Unsere zahlreichen Arbeitskämpfe im März, April und Mai dieses Jahres zwangen die Arbeitgeber jedoch zurück an den Verhandlungstisch.

Das Ergebnis beinhaltet die folgenden Punkte:

  • Überleitung aller Beschäftigten der ESWE Verkehr Fahrbetrieb GmbH zum 1. Januar 2015 in denTV-N Hessen
  • Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie der Zukunftsoptionen und Expektanzen
  • Einführung der zusätzlichen betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung (ZVK) unter Eigenbeteiligung der Beschäftigten in Höhe von 2 Prozent
  • Vereinbarung einer Zusammenführungspauschale in Höhe von 223 Euro als Festbetrag ab dem 1. Januar 2015 für alle Beschäftigte der ESWE Verkehr Fahrbetrieb GmbH und der ESWE Verkehrsgesellschaft GmbH; dieser Festbetrag wird nicht abgeschmolzen (in dieser Zusammenführungspauschale gehen bisherige Einmannzuschläge nach § 23 Abs. 15 TV-N Hessen auf; diese Pauschale wird nicht gewährt, wenn Beschäftigte im Fahrdienst bereits eine Mitarbeitergewinnungszulage nach TV-N Hessen erhalten)
  • Anerkennung der Betriebszugehörigkeitszeiten bei der WiBus bzw. ESWE Verkehr Fahrbetrieb GmbH bei der Stufenzuordnung
  • Sicherung bestehender Jahressonderzahlungen, solange diese die Jahressonderzahlung nach TV-N Hessen übersteigen (derzeit 1.682,04 Euro)
  • Sicherung der Urlaubsansprüche von 28 Tagen, soweit diese zum Zeitpunkt der Überleitung bestehen
  • Vereinbarung einer Erklärungsfrist bis zum 20. September 2014
  • Jahressonderzahlung in Höhe von 1.000,- Euro für das Jahr 2014
  • Reduzierung des pauschalen Pausenabzugs von 45 auf 30 Minuten

Unser Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die seit 2012 mit uns und für uns gekämpft und dieses Ergebnis erreicht haben. Nur gemeinsam sind wir stark!

Mehr zum Thema:

Download: Mitglieder-Info NahVG [370 KB] [PDF]
Download: Sonderblatt "dbb aktuell" [1.190 KB] [PDF]

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