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Tarifverhandlungen zum TV-N Berlin

Tarifverhandlungen zum TV-N Berlin

Einigung erreicht - Eine Menge Kröten geschluckt

Zwischen dem dbb und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin konnte zum Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe Berlin nach langen und schwie-rigen Verhandlungen in der Nacht zum 22. Mai 2013 eine Tarifeinigung zur Paketlösung erzielt werden.

  • Entgeltsteigerungen: ab dem 1. Juli 2013 Erhöhung um 1 Prozent ab dem 1. Januar 2014 eine weitere Erhöhung um 2,2 Prozent ab dem 1. Januar 2015 eine nochmalige Erhöhung um 1,5 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2015.
  • Manteltarifvertrag: Einzelne Punkte des Manteltarifvertrages werden gesondert verhandelt. Dabei handelt es sich um die ThemenUrlaub Fahrdienstuntauglichkeit bei Mitarbeitern ab dem 1. Juli 2013 sowie einige redaktionelle Änderungen. Insbesondere zum Punkt der Fahrdienstuntauglichkeit besteht aus Sicht des dbb die zwingende Notwendigkeit, eine für die Beschäftigten akzeptable Lösung zu finden. Ziel ist es, eine möglichst geringe Teilanrechnung der Tarifer-höhung auf die Besitzstände zu vereinbaren. Dieser Tarifvertrag soll eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 haben.
  • Anwendungsvereinbarung: Ferner konnte eine Einigung in Bezug auf die Laufzeit der Anwendungsvereinbarungen für die BVG und BT gefunden werden. Die Laufzeit wurde bis zum 31. Dezember 2025 vereinbart. Im Gegenzug zu dieser Laufzeitzusage durch die Arbeitgeber wurde die Fremdvergabequote, die in der Anwendungsvereinbarung der BVG geregelt ist, den aktuellen wirtschaftlichen Bedürfnissen des Unternehmens angepasst.

Trotz erheblicher Kritik des dbb gilt nunmehr das Folgende:Im Bereich Bus verbleiben mindestens 60 Prozent der Betriebsleistungen bei der BVG; bis zu 28 Prozent können an die BT, bis zu 8 Prozent können an weitere Subunternehmer vergeben werden. Weitere 4 Prozent können flexibel an die BT oder an weitere Subunternehmer vergeben werden Im Bereich U-Bahn verbleiben mindestens 60 Prozent der Betriebsleistun-gen bei der BVG; bis zu 8 Prozent können an Subunternehmer vergeben werden.

Im Bereich Straßenbahn verbleiben mindestens 92 Prozent der Betriebs-leistungen bei der BVG; bis zu 8 Prozent können an Subunternehmer vergeben werden.

Letztlich konnten wesentliche Eckpunkte zur Zukunftssicherung vereinbart werden.
Zukünftig soll es einen Ergänzungstarifvertrag zur Zukunftssicherung geben, der ab 2016 bei einem positiven Betriebsergebnis eine lineare Entgelterhöhung von mindestens 2,5 Prozent pro Jahr vorsieht. Weitere Einzelheiten werden in den nächsten Wochen abgestimmt.

Die nunmehr erzielte Einigung für das Gesamtpaket steht unter Zustimmungsvorbehalt der zuständigen Gremien des dbb. Eine erste Bewertung zeigt deutlich, dass dies ein schwieriger Kompromiss mit Licht und viel Schatten ist.

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